Ihr gutes Recht – wo grillen erlaubt und wo es verboten ist

Es gibt kaum etwas in Deutschland, wozu es kein Gesetz gibt. Das trifft tatsächlich auch auf das Grillen zu. Das Problem dabei: Nachbarschaftsrecht ist Ländersache. Dazu kommt, dass die Nutzung von Anlagen und Grünflächen in einer Stadt eine kommunale Angelegenheit ist.

Das wiederum bedeutet letztlich, dass es mindestens zwei Rechtsgrundlagen gibt, die Sie als Grillfan näher kennen sollten. Das eine sind die Nachbarschaftsgesetzte in Ihrem Bundesland und das andere ist die kommunale Satzung zur Nutzung von Grünflächen, Parks etc.

Doch selbst wenn Sie diese beiden Rechtsgrundlagen für Ihre Region kennen, sind Sie noch immer nicht abschließend auf der sicheren Seite. Denn es gibt noch eine ganze Reihe anderer möglicher Faktoren, welche die Rechtslage beeinflussen können. Da wären beispielsweise:

- Die Hausordnung

- Ihr Mietvertrag

- Platzordnung (bei Campingplätzen)

- Beschilderung in Parks und auf öffentlichen Wiesen

Grillen in den eigenen vier Wänden – erlaubt oder verboten?

Das kommt darauf an, was für einen Grill Sie verwenden möchten. Wenn Sie mit einem Elektrogrill im Esszimmer grillen, ist das vollkommen in Ordnung. Soll es allerdings ein Indoor-Grillerlebnis mit einem Holzkohlegrill sein, so ist dieses grundsätzlich deutschlandweit verboten. Denn Holzkohlegrills erzeugen Kohlendioxid, das bei einer Nutzung eines solchen Grills im Innenraum nicht ausreichend abziehen kann und daher zu einer Anreicherung von Kohlendioxid im Körper führt.

Dieser Effekt tritt selbst bei geöffneten Türen und Fenstern ein. Das gefährliche daran ist der Umstand, dass zwischen dem Auftreten erster Symptome wie Schwindel, Unwohlsein, Magenschmerzen und -krämpfe sowie Atemnot und der Bewusstlosigkeit nicht mehr Zeit vergeht. Auch wenn es im Handel inzwischen eine Handvoll Anbieter gibt, die Indoor-Holzkohlegrills anbieten, sollten Sie entweder von dem Grill selbst die Finger lassen oder ihn aber zumindest nur und ausschließlich im Außenbereich nutzen.

Grillen auf dem Balkon – das gilt es zu beachten

Wenn es um das Thema Grillen auf dem Balkon geht, gibt es keine absolut genaue Rechtsgrundlage. Als Erstes sollten Mieter in ihren Mietvertrag schauen. Wenn Grillen dort ausdrücklich verboten wird, sollten Sie es tatsächlich auch unbedingt lassen. Andernfalls droht erst eine Mahnung und im schlimmsten Fall dann die Kündigung der Wohnung.

Doch auch wenn in Ihrem Mietvertrag (bei Eigentümern einer Wohnung ist übrigens die Hausordnung einschlägig) nichts dergleichen steht, können Sie nicht gleich wild drauflos grillen. Viel mehr gilt im direkten nachbarschaftlichen Verhältnis die Verpflichtung, auf die Belange Ihrer Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Was das im Zusammenhang mit dem Grillen auf dem Balkon bedeutet, zeigt sich, wenn Sie das eine oder andere Urteil in dieser Richtung anschauen. Denn Nachbarschaftsstreitigkeiten landen am Ende in der Regel oftmals vor Gericht.

Leider haben auch die Gerichte in Deutschland in dieser Angelegenheit schon höchst unterschiedlich entschieden. So gibt es Urteile, die von maximal 5 Grillabenden im Jahr sprechen. Andere Urteile wiederum gestehen dem Grillfan einen Grillabend pro Monat in der Zeit von April bis September zu.

Video: Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Auch im eigenen Garten gelten entsprechende Richtlinien

Auch was das Grillen im eigenen Garten angeht, gibt es zwischenzeitig Urteile. Diese sprechen in aller Regel von einmal im Monat grillen oder – wenn Sie sich allein auf die Sommermonate konzentrieren – von bis zu 10 Grillabenden im Jahr. Im eigenen Garten ist es allerdings leichter, Problemen aus dem Weg zu gehen. Hier müssen Sie Ihren Grill einfach so aufstellen, dass er weit genug vom Haus und der Terrasse oder der Sitzecke Ihres Nachbarn entfernt ist. So stellen Sie sicher, dass hinüberziehender Rauch ihn nicht unmittelbar stört. Denn letztlich ist gerade im Bereich des Nachbarschaftsrechts festzuhalten, dass es in den allermeisten Fällen, in denen Ihr Nachbar nicht klagt, sondern Sie in Ruhe lässt, keine Probleme gibt. Eine freundliche Einladung zum nächsten Grillabend für Ihren Nachbarn kann dabei schon kleine Wunder wirken.

Grillen im öffentlichen Raum – darauf gilt es zu achten

Doch nicht jeder hat einen Balkon oder einen Garten. Gerade in der Großstadt sind diese beiden Dinge für die meisten Mieter Mangelware. In solchen Fällen zieht es die Menschen zumeist raus in die Grünanlagen und Parks.

Ob Sie in einem Park oder in einer öffentlichen Grünanlage grillen dürfen, hängt davon ab, was die entsprechende städtische Satzung sagt. Auch auf Beschilderungen an der Grünanlage oder an dem Park sollten Sie achten. Auf Hundewiesen, Kinderspielplätzen sowie in botanischen Gärten ist das Grillen grundsätzlich untersagt.

Bevor Sie sich also dafür entscheiden, im Park um die Ecke zu grillen, sollten Sie auf jeden Fall bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt in Erfahrung bringen, wie die einschlägige städtische Satzung diesbezüglich aussieht.

Tipp

In manchen Städten ist das Grillen auf den öffentlichen Grünflächen im Sommer nicht ausdrücklich erlaubt, wird vom Ordnungsamt aber geduldet. Solange Sie dabei die Brandschutzvorkehrungen beachten – also einen Grill verwenden, der einen sicheren Stand hat, keinen Spiritus oder ähnliches verwenden und keinen Abfall zurücklassen – wird das Grillen allerdings geduldet. Auch das kann Ihnen aber am besten Ihr Ordnungsamt vor Ort erklären.

Fazit: Die Frage, wo Sie genau grillen dürfen, lässt sich nicht immer ganz einfach beantworten

Tatsächlich gibt es dafür zu viele Rechtsgrundlagen in Deutschland, die von Stadt zu Stadt und von Bundesland zu Bundesland zu sehr voneinander abweichen. Klar ist aber, dass gerade im nachbarschaftlichen Verhältnis kein Problem entsteht, wenn Sie sich mit allen Nachbarn gut verstehen. Denn dann lassen sich eventuelle Unstimmigkeiten oftmals problemlos untereinander regeln.

Im öffentlichen Raum allerdings sollten Sie sich auf jeden Fall über die geltenden Regularien informieren. Denn fürs Wildgrillen – also für das Grillen in Bereichen, in denen das Grillen tatsächlich verboten ist – können vergleichsweise hohe Bußgelder verhängt werden.

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